| |
|
|
| |
Anmeldung |
|
| |
|
|
| |
Hier geht es zu der
ONLINE-ANMELDUNG
|
|
| |
|
|
| |
Starter-Set |
|
| |
|
|
| |
Für den Unterricht benötigen die Schüler bestimmte Malutensilien.
Wir haben die passende
Mal- und Zeichenutensilien
als Starter-Set parat.
|
|
| |
|
|
| |
 |
|
| |
|
|
| |
Starter-Set bestehend aus:
- Pinselset mit
5 Aquarell-Pinseln
- Pinselbox
- Radiergummi
- Bleistiftenset 12 Stifte
- Aqaurellfarbenbox
- Aquarellfarben
24 volle Näpfchen
- Mesh Bag A4 (Tasche)
Aktueller Preis 70,- EUR |
|
| |
|
|
|
| |
|
|
|
|
|
|
| |
Allgemeine Teilnahmebedingungen |
|
| |
§ 1 – Anmeldung und Vertragsabschluss
- Die Anmeldung zur Kunstschule Neuss erfolgt ausschließlich über das Online-Anmeldeformular auf der Internetseite www.kunstschule-neuss.de.
-
Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern erfolgt die Anmeldung durch eine erziehungsberechtigte Person, die Vertragspartner der Kunstschule wird.
-
Das Absenden des Online-Anmeldeformulars stellt einen Antrag auf Abschluss eines Unterrichtsvertrags dar. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
-
Die Anmeldung wird von der Kunstschule Neuss geprüft. Der Unterrichtsvertrag kommt erst durch die von einem Verantwortlichen veranlasste Anmeldebestätigung per E-Mail zustande. Mit dieser Bestätigung werden der Unterrichtsbeginn und der vereinbarte Unterrichtstermin mitgeteilt.
-
Die Aufnahme erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Kursplätze. Bei vollständiger Belegung kann die Kunstschule alternative Unterrichtstermine anbieten.
-
Bei Kindern bis einschließlich 16 Jahren ist die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten am ersten Unterrichtstag erwünscht.
§ 2 – Unterrichtsorganisation und Unterrichtsumfang
-
Die Kunstschule Neuss bietet Unterricht in Zeichnen, Malerei, Modellieren, Architektur und Formgestaltung sowie weiteren künstlerischen Techniken an.
-
Der Unterricht für Kinder und Jugendliche findet grundsätzlich einmal wöchentlich statt.
-
Der durchschnittlich geplante jährliche Unterrichtsumfang beträgt:
-
Die genannten Unterrichtsumfänge beziehen sich auf ein vollständiges Unterrichtsjahr und umfassen den regulären Unterricht sowie das Sommerprogramm.
-
Der Unterricht erfolgt nach einem pädagogischen Konzept mit einem grundsätzlich vierwöchigen Wechsel der Fachbereiche Zeichnen, Malerei, Modellieren sowie Architektur und Formgestaltung.
-
Die Kunstschule legt die Unterrichtsinhalte, Aufgaben und den Einsatz der Dozenten nach pädagogischen und organisatorischen Gesichtspunkten fest.
-
Die tatsächliche Verteilung der Unterrichtseinheiten kann aufgrund der Schulferien, gesetzlicher Feiertage und der jeweiligen Unterrichtstage unterschiedlich ausfallen. Dies betrifft insbesondere Unterrichtsgruppen, deren regulärer Unterrichtstag auf einen Donnerstag fällt.
-
Die Kunstschule berücksichtigt diese Unterschiede bei der Jahresplanung und bemüht sich um einen möglichst gleichwertigen Unterrichtsumfang für alle Unterrichtsgruppen.
-
Änderungen innerhalb des Unterrichtsplans sind zulässig, soweit der vereinbarte Gesamtumfang und der wesentliche Charakter des Unterrichts erhalten bleiben.
§ 3 – Vertragsdauer und Kündigung
-
Die Anmeldung erfolgt auf unbestimmte Zeit.
-
Der Unterrichtsvertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
-
Die Kündigung muss in Textform, beispielsweise per E-Mail oder Brief, erfolgen. Maßgeblich ist der rechtzeitige Zugang bei der jeweiligen Vertragspartei.
-
Erfolgt keine Kündigung, wird der Vertrag im folgenden Monat fortgesetzt.
-
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
-
Bereits fällige Beiträge bleiben von der Kündigung unberührt. Vorauszahlungen für Zeiträume nach Vertragsende werden erstattet.
§ 4 – Unterrichtsgebühren für Kinder und Jugendliche
-
Für Kinder- und Jugendkurse gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten monatlichen Unterrichtsbeiträge.
-
Die derzeitigen Monatsbeiträge betragen:
-
Kinder von 5 bis unter 9 Jahren: 61,00 € monatlich bei grundsätzlich einer Unterrichtseinheit von 45 Minuten pro Woche.
-
Kinder und Jugendliche von 9 bis einschließlich 20 Jahren: 97,00 € monatlich bei grundsätzlich zwei Unterrichtseinheiten von jeweils 45 Minuten pro Woche.
-
Der Monatsbeitrag ist ein gleichbleibender Teilbetrag des für das Unterrichtsjahr kalkulierten Entgelts. Er wird in zwölf Monatsraten erhoben und ist nicht von der Anzahl der Unterrichtstage des jeweiligen Kalendermonats abhängig.
-
Die Unterrichtsgebühren umfassen die regulär vorgesehenen Unterrichtsleistungen einschließlich des Sommerprogramms und der üblichen Verbrauchsmaterialien, soweit keine gesonderten Kosten ausdrücklich vereinbart wurden.
-
Zusätzliche Kosten, beispielsweise für das Brennen und Glasieren von Keramikarbeiten, werden vorab mitgeteilt und nur nach entsprechender Vereinbarung berechnet.
§ 5 – Schulferien, Feiertage und Sommerprogramm
-
Der Unterricht der Kunstschule Neuss orientiert sich grundsätzlich an den Schulferien und gesetzlichen Feiertagen in Nordrhein-Westfalen.
-
Das Unterrichtsjahr umfasst den regulären Unterricht sowie das jährlich stattfindende Sommerprogramm. Beide bilden eine pädagogische Einheit und sind Bestandteil des Jahresunterrichtsplans.
-
Das Sommerprogramm findet grundsätzlich während eines dreiwöchigen Zeitraums in den Sommerferien statt. Der Unterricht wird überwiegend im Freien an ausgewählten Orten durchgeführt. Dabei werden die im regulären Unterricht erworbenen künstlerischen Kenntnisse und Fähigkeiten praktisch angewendet und vertieft.
-
Das Sommerprogramm ist ein wichtiger und fester Bestandteil des pädagogischen Konzepts der Kunstschule Neuss. Die Teilnahme ist daher ausdrücklich vorgesehen und wird allen Schülerinnen und Schülern empfohlen.
-
Der durchschnittlich geplante Jahresunterrichtsumfang einschließlich des Sommerprogramms beträgt:
-
Die tatsächliche Verteilung der Unterrichtseinheiten kann aufgrund gesetzlicher Feiertage und der unterschiedlichen Unterrichtstage variieren. Die Kunstschule berücksichtigt diese Unterschiede bei der Jahresplanung und bemüht sich um einen möglichst gleichwertigen Unterrichtsumfang.
-
Die Unterrichtsgebühren werden als gleichbleibende monatliche Beiträge über zwölf Monate erhoben. Sie berücksichtigen sowohl den regulären Unterricht als auch das Sommerprogramm und die unterrichtsfreien Ferienzeiten.
-
Eine Nichtteilnahme am ordnungsgemäß angebotenen Sommerprogramm aus persönlichen Gründen führt grundsätzlich nicht zu einer Erstattung oder Kürzung des vereinbarten Monatsbeitrags.
-
Gesetzliche Ansprüche bei nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachten Unterrichtsleistungen bleiben unberührt.
§ 6 – Versäumte Unterrichtsstunden und Nachholtermine
-
Kann eine Schülerin oder ein Schüler aus persönlichen Gründen, beispielsweise wegen Krankheit, Klassenfahrten, Urlaub oder privater Termine, nicht am vereinbarten Unterricht teilnehmen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf einen Ersatz- oder Nachholtermin.
-
Die Kunstschule Neuss kann in begründeten Fällen freiwillig und aus Kulanz Nachholtermine anbieten.
-
Nachholtermine können nur im Rahmen der vorhandenen räumlichen, personellen und organisatorischen Möglichkeiten angeboten werden.
-
Dabei dürfen der reguläre Unterricht, der festgelegte 4-Wochen-Rhythmus, die Unterrichtsplanung sowie die Unterrichtsqualität für andere Schülerinnen und Schüler nicht beeinträchtigt werden.
-
Die Vergabe und zeitliche Festlegung freiwilliger Nachholtermine erfolgt durch die Kunstschule Neuss in Abstimmung mit den betroffenen Teilnehmern.
-
Auch aus einer wiederholten Gewährung von Nachholterminen entsteht kein Anspruch auf zukünftige Nachholtermine.
-
Bei Nichtteilnahme am ordnungsgemäß angebotenen Unterricht aus persönlichen Gründen bleibt die Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Monatsbeitrags grundsätzlich bestehen.
§ 7 – Unterrichtsausfall seitens der Kunstschule
-
Bei Verhinderung eines Dozenten bemüht sich die Kunstschule um eine geeignete Vertretung oder einen Ersatztermin.
-
Kann eine vereinbarte Unterrichtsleistung nicht erbracht werden, bleiben die gesetzlichen Ansprüche der Teilnehmer, insbesondere auf Erfüllung beziehungsweise gegebenenfalls Rückerstattung oder Minderung, unberührt.
-
Bei längerfristigen oder wesentlichen Änderungen des Unterrichtsangebots werden die betroffenen Teilnehmer rechtzeitig informiert.
§ 8 – Erwachsenenkurse
-
Für Erwachsenenkurse gelten gesonderte Abrechnungsbedingungen.
-
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach den tatsächlich besuchten Unterrichtseinheiten.
-
Eine Unterrichtseinheit entspricht 45 Minuten.
-
Die derzeitigen Unterrichtsgebühren betragen:
-
Zeichnen, Malerei und Gestaltung/Modellieren: 15,00 € je Unterrichtseinheit.
-
Ikonenmalerei: 12,00 € je Unterrichtseinheit.
-
Die Abrechnung erfolgt am Ende des jeweiligen Monats auf Grundlage der tatsächlich besuchten Unterrichtseinheiten.
-
Zusätzlich vereinbarte Materialkosten werden gesondert berechnet, soweit sie nicht bereits im jeweiligen Unterrichtspreis enthalten sind.
-
Nicht besuchte Unterrichtseinheiten werden grundsätzlich nicht berechnet. Abweichende Regelungen für ausdrücklich gebuchte Einzelveranstaltungen oder Workshops bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
§ 9 – Zahlungsbedingungen
-
Die Monatsbeiträge für Kinder und Jugendliche sind monatlich im Voraus fällig und werden grundsätzlich zu Monatsbeginn per SEPA-Lastschrift eingezogen.
-
Voraussetzung für den Lastschrifteinzug ist die Erteilung eines entsprechenden SEPA-Lastschriftmandats.
-
Entstehen Rücklastschriftkosten aus Gründen, die der Zahlungspflichtige zu vertreten hat, können die tatsächlich entstandenen und erforderlichen Kosten in Rechnung gestellt werden.
-
Weitergehende Schadensersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
-
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
-
Eine abweichende Zahlungsweise kann vereinbart werden. Etwaige zusätzliche Entgelte müssen vor Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart und rechtlich zulässig sein.
§ 10 – Änderungen der Unterrichtsgebühren
-
Die Kunstschule Neuss ist berechtigt, bei nachweisbaren Veränderungen der für den Unterricht maßgeblichen Kosten, insbesondere der Personal-, Raum-, Energie- und Materialkosten, eine angemessene Anpassung der Unterrichtsgebühren nach Maßgabe einer wirksam vereinbarten Preisanpassungsregelung vorzunehmen. Dabei sind Kostensteigerungen und Kostensenkungen gleichermaßen zu berücksichtigen.
-
Beabsichtigte Preisänderungen werden den Vertragspartnern mindestens sechs Wochen vor dem vorgesehenen Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Die Mitteilung enthält die bisherigen und neuen Gebühren, den Zeitpunkt der Änderung sowie eine nachvollziehbare Begründung.
-
Die Vertragspartner können den Unterrichtsvertrag bei einer angekündigten Preiserhöhung zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist kündigen.
-
Soweit keine wirksame Preisanpassungsvereinbarung besteht, bedarf die Änderung der Unterrichtsgebühren der Zustimmung des Vertragspartners. Ein bloßes Schweigen gilt nicht als Zustimmung.
§ 11 – Aufsichtspflicht und Verhalten
-
Bei minderjährigen Teilnehmern übernimmt die Kunstschule die vereinbarte Aufsicht während der Unterrichtszeit und im Rahmen des organisierten Sommerprogramms.
-
Beginn und Ende der Aufsicht richten sich nach den vereinbarten Übergabe- und Abholregelungen sowie den Umständen des jeweiligen Unterrichtsangebotes.
-
Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, die Kunstschule über eine vorhersehbare Nichtteilnahme ihres Kindes rechtzeitig zu informieren.
-
Die Teilnehmer sind verpflichtet, den angemessenen Anweisungen der Dozenten Folge zu leisten und mit Unterrichtsmaterialien, Werkzeugen und Einrichtungen sorgfältig umzugehen.
-
Bei erheblichen oder wiederholten Störungen kann die Kunstschule nach angemessener vorheriger Ermahnung geeignete Maßnahmen ergreifen. Weitergehende Maßnahmen, insbesondere ein Ausschluss vom Unterricht oder eine Vertragskündigung, richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
§ 12 – Haftung
-
Die Kunstschule Neuss haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Kunstschule, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
-
Für sonstige Schäden haftet die Kunstschule unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
-
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Kunstschule für sonstige Schäden nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
-
Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
-
Für persönliche Gegenstände wird keine gesonderte Verwahrung übernommen, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Die gesetzlichen Haftungsregelungen bleiben unberührt.
§ 13 – Unterrichtsmaterialien und Schülerarbeiten
-
Die für den Unterricht erforderlichen üblichen Verbrauchsmaterialien werden von der Kunstschule im vereinbarten Umfang bereitgestellt.
-
Persönliche Mal- und Zeichenutensilien können je nach Kurs erforderlich sein. Die Kunstschule informiert die Teilnehmer über die benötigte Ausstattung.
-
Die während des Unterrichts entstandenen Arbeiten bleiben grundsätzlich Eigentum der jeweiligen Teilnehmer.
-
Fertiggestellte Arbeiten sollen zeitnah mitgenommen werden. Die Kunstschule kann angemessene Abholfristen mitteilen.
-
Die Verwendung von Schülerarbeiten für Ausstellungen oder Veröffentlichungen erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Rechte der Urheber und gegebenenfalls aufgrund einer gesonderten Zustimmung.
§ 14 – Datenschutz und Bildaufnahmen
-
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet.
-
Einzelheiten zur Datenverarbeitung, zu den Rechtsgrundlagen, Empfängern und Betroffenenrechten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Kunstschule Neuss.
-
Die Veröffentlichung von Fotografien oder Videoaufnahmen, auf denen Teilnehmer erkennbar abgebildet sind, zu Werbe- oder Öffentlichkeitszwecken erfolgt nur auf einer geeigneten Rechtsgrundlage, gegebenenfalls aufgrund einer gesonderten freiwilligen Einwilligung.
-
Die Verweigerung einer freiwilligen Einwilligung hat keine Auswirkungen auf die Teilnahme am regulären Unterricht.
§ 15 – Schlussbestimmungen
-
Ergänzende individuelle Vereinbarungen zwischen der Kunstschule und dem Vertragspartner bleiben möglich und haben im gesetzlich vorgesehenen Umfang Vorrang.
-
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.
-
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt nach Maßgabe des Gesetzes unberührt.
Kunstschule Neuss
Leitung: Peter Dück
Stand: 18. Oktober 2026 |
|
| |
Seitenanfang |
|
|
|
|
|
| |
|
|
|
|
|
|
|
| |
|
|
| |
 |
|
| |
|
|
| |
ACHTUNG!
Die Kunstschule Neuss bietet die Möglichkeit, an einem Probeunterricht teilzunehmen.
Für Kinder von 5 bis 9 Jahre: 1 Stunde = 45 min. für 10 € und
für Kinder und Jugendliche ab 9 Jahre: 2 Stunden = 2 x 45 min. für 15 €
für
Erwachsene:
2 Stunden = 2 x 45 min. für 20 €.
Bitte fragen Sie nach freien Plätzen und Terminen.
Ansprechpartner
Peter Dück
Tel. 02137-9166899 oder 01722120858
|
|
| |
|
|
| |
|
|
|